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Illegaler Welpenhandel


Liebe Mitglieder,

die Anzahl der Tiere, von illegalem Tier-und Welpenhandel in Deutschland ist nach einer Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes doppelt so hoch, wie bei Fällen in den Jahren zuvor.

2017 waren 11.001 Tiere betroffen davon 10.948 beschlagnahmt und davon 641 Hunde, 82 Katzen ,10.278 andere Tierarten.

2016 waren es 1.207, davon 550 Hunde, 82 Katzen und 575 andere Tierarten.

Allein jährlich werden in der EU 500.000 Hunde illegal gehandelt.

Die überwiegende Mehrheit der Herkunftsländer liegt im osteuropäischen Raum, dabei Spitzenreiter Rumänien gefolgt von Ungarn ,Bulgarien, Serbien. Teilweise wird Deutschland als Transitland zum Weitertransport nach Belgien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und Österreich genutzt (am häufigsten dabei Rassehunde).

Welpen dürfen vor der 15.Woche europäische Grenzen infolge keiner aktiven Tollwutimpfung überschreiten.(frühestens mit 12 Wochen können sie geimpft werden und danach 3 Wochen Wartezeit bis zum stabilen Impfschutz).

Unter Missachtung dieser Vorgaben werden die Welpen unter 15 Wochen meist unter 8 Wochen  illegal über die Grenze verbracht.(bei uns dürfen Welpen erst nach der 8. Woche vom Muttertier getrennt werden.) Deshalb ist der Gesundheitszustand auch schlecht, Erschöpfung, Verwurmung ,Durchfall und Ektoparasiten sind die Folge.

Dieser Gesundheitszustand ergibt sich auch aus den in den Herkunftsländern herrschenden Aufzuchtbedingungen, fehlender medizinischer Versorgung, langer Transportwege etc.

Die Beschlagnahme durch unsere Behörden erfolgt überwiegend nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Verletzung von Transportbedingungen aber auch wegen des schlechten Gesundheitszustandes und fehlender, mangelhafter oder gefälschter Heimtierausweise.

Die Aufnahme dieser Tiere durch die grenznahen umliegenden Tierheime ist eine große finanzielle und personelle Herausforderung verbunden mit großem Aufwand auch im Hinblick auf Quarantäne und Quartiere. Gerade diese Jungtiere benötigen medizinische und soziale Betreuung, müssen aufgepäppelt werden  und leben 4 Wochen bis teilweise 6 Monate isoliert in Quarantäne,was auch für die Sozialisierung der Welpen problematisch ist . Verhaltensstörungen sind vorprogrammiert, wenn nicht fachkundiges Personal und intensive Betreuung vorhanden sind.

Die Kosten für ein Tierheim sind enorm. Nach den Auswertungen des Dt. Tierschutzbundes und auch sicher Ihren eigenen Erfahrungen im Tierheim kostet im Vergleich ein normaler Fundhund pro Tag zwischen 12-15 Euro, bei einem beschlagnahmten Welpen das Dreifache aufgrund vorgenannter Darlegungen.

Die Personal- und Betreuungskosten ,medizinische Versorgung und Futterkosten bringen für einen Welpen, der mit fünf Wochen beschlagnahmt wird und bis zur 15. Lebenswoche verbleibt schon Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.380Euro.

Deshalb ist für diese Tierheime und Vereine es wichtig, einen Ansprechpartner beim Veterinär-oder Landratsamt zu haben , denn ohne deren Unterstützung wird es für uns alle schwierig diesen enormen Aufwand zu bewältigen, zumal die illegalen Tiertransporte steigen. Festzustellen ist auch das die Behörden zwar dankbar für die Notunterbringung und Quarantäne sind aber nicht alle entstehenden Kosten übernehmen.

So hat das Bayrische Umweltministerium anerkannt, dass die Behörde sämtliche Kosten tragen muss, wenn sie sich eines Tierheimes bedient. Das muss auch unser Ziel in Sachsen sein.

Wir reden teilweise nur von den Welpen aber auch den Elterntieren geht es schlecht, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen ohne menschliche Zuneigung ohne richtiges Futter, Pflege und Sozialkontakte gehalten werden. Misshandelt und zu Zuchtergebnissen geprügelt.

Illegaler Welpenhandel bringt bei Welpen ,Muttertier und Zuchtrüden viel Leid und intensive Aufklärung ist deshalb erforderlich, denn die Nachfrage bestimmt nun einmal das Angebot. Jedem Käufer muss klar sein, dass mit seinem Kauf die Machenschaften dieser skrupellosen Händler unterstützt und erhebliches Tierleid in Kauf genommen wird.

Wir müssen deshalb in unserem Umfeld Aufklärungsarbeit leisten und ein Verbot des Handels mit Lebendtieren auch im Internet so wie es der Dt. Tierschutzbund schon seit langem fordert, unterstützen.( ausgenommen Einrichtungen die mit seriöser und direkter Beratung und Vermittlung vor Ort auftreten).

Die Käufer die über Internet  ein Tier kaufen kennen weder die Aufzucht-oder Haltebedingungen noch den Gesundheitszustand noch das Verhalten des Tieres, es gibt keine persönliche Vorortbesichtigung und keine Beratung.

Um den illegalen Heimtierhandel zu unterbinden sind Maßnahmen erforderlich die alle Tierschützer und Tierschutzorganisationen, so auch der Dt.Tierschutzbund und seine Vereine, seit langem fordern  und an die Bundesregierung zu stellen sind,, denn nur diese kann die Forderungen legalisieren und in Deutschland gesetzlich umsetzen. Dazu gehören:

Verschärfte Kontrollen an den Grenzen und härtere Strafen für die Händler und Transporteure

Europaweite gesetzliche Regelungen für den Internethandel(Verbot von Lebendtieren im Internet)

Gesetzlich verbindliche Regelungen in Deutschland für die Erstattung der Kosten der Tierheime die die Notunterbringung und Quarantäne von beschlagnahmten Tieren übernehmen

Europaweite Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und K atzen

Der Dt. Tierschutzbund unterstützt dabei auch die Bundespolizei durch entsprechende Schulungen, denn Kenntnis über gesetzliche Bestimmungen und was bei zu kontrollierende Tiere zu beachten sind und wie die Beschlagnahme und anschließende Verbringung zu erfolgen hat sind für Beschlagnahmen wichtig.

Auch wir sollten uns mit den betroffenen Städten und Gemeinden sowie entsprechenden Behörden in Verbindung setzen inwieweit dort noch Schulungsbedarf besteht und wie wir gemeinsam einen Beitrag zur Vermeidung des illegalen Heimtierhandels und Unterstützung bei der Beschlagnahme und Verbringung der Tiere ermöglichen können, wobei wir davon ausgehen, dass die betroffenen Vereine und Tierheime bereits diesen Weg beschreiten.

 Material- bzw.  auch Zahlenmaterial zum illegalen Welpenhandel  können Sie bei Bedarf von uns oder dem Dt. Tierschutzbund abfordern.

Gern unterstützen wir Sie auch bei zu führenden Gesprächen mit Behörden und Ämtern.