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Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren


das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung zur Meldepflicht von SARS-CoV-2 bei Haustieren auf den Weg gebracht.

Was bedeutet dies für Sie und auch für Privatpersonen?

Ziel dieser Meldepflicht ist es, die Ausbreitung des Virus statistisch zu erfassen, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen – ähnlich wie die Meldepflicht beim Menschen oder anderen meldepflichtigen Tierkrankheiten. Dies heißt aber nicht, dass jeder Haustierbesitzer verpflichtet ist, sein Haustier auf SARS-CoV-2 zu testen oder Tierheime ihre Tierbestände testen müssen. Ein Test macht nur Sinn, wenn auch ein begründeter Verdacht vorliegt. Wenn das Tier z. B. Symptome aufweist, die mit einer Infektion mit SARS-CoV-2 vereinbar sind (Atemwegsprobleme, Magen-Darm-Probleme) und das Tier auch Kontakt zu erkrankten Personen hatte, kann nach Rücksprache mit dem Tierarzt ein Test gemacht werden. Dies war auch schon vor der Meldepflicht möglich. Neu ist, dass der Tierarzt den Befund an die entsprechende Behörde weiterleitet, sollte der Test wirklich positiv ausfallen. Weltweit sind jedoch nur wenige Einzelfälle bekannt, bei denen Haustiere positiv getestet wurden, weshalb wir, auch bei besorgten Anrufern, um Besonnenheit bitten.

In der Anlage  finden Sie weiteres Infomaterial zu diesem Thema und auch unserer Internetseite https://www.tierheime-helfen.de/coronavirus-faqs können Sie wichtige Informationen entnehmen, die laufend aktualisiert werden.